piag-B Beratung
piag-B bietet einem Unternehmen mit seiner Beratung eine grundlegende Übersicht über die Thematik der innerbetrieblichen Gewaltprävention sowie einen Einblick in mögliche Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Zudem helfen gezielte und individuelle Teamberatungen eigene präventive und/oder interventive Maßnahmen zu entwickeln.
Jährlich wiederholend oder auch nach Unfällen hat der Unternehmer gemäß dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, Beschäftigte hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz angemessen und ausreichend zu unterweisen.
Physische und/oder psychische Übergriffe der Klientel sind Themen, die in solch einer Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG und § 4 BGV A1 durchaus relevant sein können. Die Fachberater von piag-B klären Unternehmensleitungen über Inhalte und denkbare Formen einer betrieblichen Unterweisung in der Gewaltprävention auf. Über den Bereich der Unterweisung hinaus bieten die Fachberater von piag-B die Gelegenheit, Faktoren und Möglichkeiten der innerbetrieblichen Gewaltprävention zu erörtern.
Die Fachberatungen von piag-B helfen Teams, welche zumeist im direkten Kontakt zu Klienten stehen, somit auch Betroffene von Übergriffen sein können, Wege der individuellen Gewaltprävention zu erarbeiten und umzusetzen. In dem Zusammenhang werden verschiedene Aspekte der Prävention von piag-B vorgestellt und ihre Anwendbarkeit erläutert, damit diese in der täglichen Arbeit Berücksichtigung finden. Im Fokus steht dabei das Ziel der Reduzierung aggressiver Verhaltensweisen in den diversen Arbeitsfeldern.
Angehörige des Arbeitsschutzausschusses, wie z.B. Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der Personalvertretung, haben ebenfalls ein begründetes Interesse an einer Senkung der Unfallzahlen; sie sind zu Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen. Gemeinsam mit den Fachberatern von piag-B können Häufungen von aggressiven Verhaltensweisen ermittelt und eingegrenzt werden, um daraus technische, organisatorische und/oder personenbezogene Schritte der Gewaltprävention abzuleiten.
Ziel der Beratung ist ein gemeinsames, abgestimmtes und transparentes Vorgehen bei der innerbetrieblichen Gewaltprävention.